Leistungen ambulante Pflege

Unsere Leistungen im Überblick

 

Wir beraten Sie umfassend  rund um das Thema Pflege. Ein solcher Beratungsbesuch kann nicht nur bei Ihnen Zuhause oder im Pflegebüro stattfinden, sondern auch z.B. vor der Entlassung im Krankenhaus, um einen reibungslosen Übergang der Betreuung zu gewährleisten.

Nutzen Sie unsere Beratung auch im Bereich der Verhinderungspflege

Erhalten Sie bereits Pflegegeld, weil Sie schon eine Pflegestufe haben?
Wir erbringen die von der Pflegekasse geforderten

Wir sind für Sie da in allen Bereichen der Grundpflege, z.B.:
  • Wir helfen Ihnen bei der täglichen Körperpflege
  • Wir helfen und beraten bei Inkontinenzproblemen (auch bei Katheter und Stomaversorgung)
  • Wir unterstützen bei der Nahrungsaufnahme (auch bei Magensonden)
  • Wir versorgen auch schwerstpflegebedürftige Menschen mit Fürsorge, Geduld und Kompetenz

Wir sind für Sie da in sämtlichen Bereichen der Behandlungspflege, z.B.:

 

  • Betreuung von Diabetikern
  • Verbandswechsel und Wundversorgung
  • Stoma- und Katheterpflege
  • Betreuung nach Operationen
  • Überwachung der Vitalwerte (Blutdruckmessung, Pulsmessung, ...)
  • Vorbereiten und Verabreichen von Medikamenten 
  • Vorbereiten eines Wochen-/Tagesdispensors 
  • Überwachung der Medikamenteneinnahme 
  • Verabreichen von Injektionen (Spritzen) und Infusionen
  • Pflege von Port und ZVK (Zentraler Venenkatheter)
  • Anlegen von Kompressionsstrümpfen oder –verbänden

 

Auch Ihr Haushalt

  • Haushaltshilfe
  • Flurreinigung
  • Wäschedienst
  • Einkaufsservice
  • und vieles mehr...

 

Wir lassen Sie nicht allein. Über unsere Büronummer

ist immer ein kompetenter Ansprechpartner für Sie erreichbar.

Krankheit und Alter verändern das Leben. Wir wollen erreichen, dass pflegebedürftige Menschen Ihr Zuhause nicht verlassen müssen.

Die Weitergabe von Aufgaben an einen Pflegedienst gibt nicht nur dem Umfeld des Pflegebedürftigen Sicherheit und ein Stück Entlastung, es bietet vor allem Schutz vor oftmals drohender Überforderung der Angehörigen.

 
 

Pflege bei Urlaub oder Verhinderung:

 

Der Gesetzgeber hat im (Sozialgesetzbuch) SGB XI. die Urlaubsverhinderungspflege geregelt. Sie erhalten diese Leistung durch einen Antrag bei der Krankenkasse des Pflegebedürftigen.

Die Urlaubsverhinderungspflege wird bei Verhinderung der Pflegeperson, wie z.B. bei einen Urlaub, Krankenhausaufenthalt, Reha oder Arbeitsüberlastung der Pflegeperson zusätzlich innerhalb von 12 Monaten gewährt.

 

Ein Antrag auf Kostenübernahme sollte rechtzeitig vor Verhinderung der Pflegperson / Urlaub/ Krankheit bei Ihrer Krankenkasse gestellt werden, auf eine schriftliche Genehmigung für die Kostenübernahme durch die Krankenkasse ist zu achten. Hierzu gibt es auch Ausnahmeregelungen. Bei der Antragstellung sind wir Ihnen gerne behilflich.

Ein Hinweis:

Leistungen der Urlaubsverhinderungspflege laufen unabhängig von den vorhandenen Leistungen der Pflegestufe (Geld und /oder -Sachleistung). Dieser Anspruch ist auch dann möglich, wenn Sie den Pflegebedürftigen zum Beispiel dreimal die Woche von uns, professionell versorgen lassen und die hauptsächlichen Arbeiten wie Kochen, Wäsche waschen, Hilfe beim Anziehen, Spazieren gehen, Arztbesuche sonst immer selbst durchführen. Es geht also darum, die Lücke für den Pflegenden während der Verhinderung zu ergänzen.

Hier finden Sie uns

AK Die Schwestern - Kranken- und Altenpflege GmbH
Mellinghofer Str. 219
46047 Oberhausen

Kontakt

Rufen Sie einfach an unter:

 

0208-

88 2455 88

 

 

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