Wir beraten Sie umfassend rund um das Thema Pflege. Ein solcher Beratungsbesuch kann nicht nur bei Ihnen Zuhause oder im Pflegebüro stattfinden, sondern auch z.B. vor der Entlassung im Krankenhaus, um einen reibungslosen Übergang der Betreuung zu gewährleisten.
Wir sind für Sie da in sämtlichen Bereichen der Behandlungspflege, z.B.:
Auch Ihr Haushalt
Wir lassen Sie nicht allein. Über unsere Büronummer
ist immer ein kompetenter Ansprechpartner für Sie erreichbar.
Krankheit und Alter verändern das Leben. Wir wollen erreichen, dass pflegebedürftige Menschen Ihr Zuhause nicht verlassen müssen.
Die Weitergabe von Aufgaben an einen Pflegedienst gibt nicht nur dem Umfeld des Pflegebedürftigen Sicherheit und ein Stück Entlastung, es bietet vor allem
Schutz vor oftmals drohender Überforderung der Angehörigen.
Der Gesetzgeber hat im (Sozialgesetzbuch) SGB XI. die Urlaubsverhinderungspflege geregelt. Sie erhalten diese Leistung durch einen Antrag bei der Krankenkasse des Pflegebedürftigen.
Die Urlaubsverhinderungspflege wird bei Verhinderung der Pflegeperson, wie z.B. bei einen Urlaub, Krankenhausaufenthalt, Reha oder Arbeitsüberlastung der Pflegeperson zusätzlich innerhalb von 12
Monaten gewährt.
Ein Antrag auf Kostenübernahme sollte rechtzeitig vor Verhinderung der Pflegperson / Urlaub/ Krankheit bei Ihrer Krankenkasse gestellt werden, auf eine schriftliche Genehmigung für die Kostenübernahme durch die Krankenkasse ist zu achten. Hierzu gibt es auch Ausnahmeregelungen. Bei der Antragstellung sind wir Ihnen gerne behilflich.
Leistungen der Urlaubsverhinderungspflege laufen unabhängig von den vorhandenen Leistungen der Pflegestufe (Geld und /oder -Sachleistung). Dieser Anspruch ist auch dann möglich, wenn Sie den Pflegebedürftigen zum Beispiel dreimal die Woche von uns, professionell versorgen lassen und die hauptsächlichen Arbeiten wie Kochen, Wäsche waschen, Hilfe beim Anziehen, Spazieren gehen, Arztbesuche sonst immer selbst durchführen. Es geht also darum, die Lücke für den Pflegenden während der Verhinderung zu ergänzen.